EBU winkt deut­sche Bei­trä­ge durch

Es ist gut, der König zu sein”, um mal etwas klas­si­schen Mel Brooks zu zitie­ren. Anders lässt sich die heu­te gegen­über dem Prinz ESC Blog kom­mu­ni­zier­te Ent­schei­dung der EBU, dass die Ver­öf­fent­li­chung von Demo­ver­sio­nen eini­ger deut­scher Vor­ent­schei­dungs­bei­trä­ge auf You­tube, auch weit vor dem Stich­tag 1. Sep­tem­ber 2012, kei­nen Regel­ver­stoß dar­stel­le und die Songs daher zum Euro­vi­si­on Song Con­test antre­ten dür­fen, nicht kom­men­tie­ren. Zum Ver­gleich: im Fal­le Weiß­russ­lands genüg­te 2011 das Sin­gen einer akus­ti­schen Fas­sung vor einer Hand­voll von Stu­den­ten, um den Bei­trag ‘Born in Bielo­rus­sia’ zu dis­qua­li­fi­zie­ren. Man kann sich des Ein­dru­ckes nicht erweh­ren, dass mit dem Sta­tus als Big-Five-Land auch eine laxe­re Hand­ha­bung der Regeln durch die Auf­se­her einhergeht…


Wo er Recht hat, hat er Recht!

Erstaun­lich auch: gegen­über dem Schwei­zer Fern­se­hen wei­ger­te sich die EBU noch, den auch vom Sen­der bereits vor Der Gro­ßen Ent­schei­dungs­show als mög­li­cher­wei­se pro­ble­ma­tisch erkann­ten Bei­trag der Heils­ar­mee vor des­sen Sieg in der Vor­ent­schei­dung zu über­prü­fen. Als der von ent­spre­chen­den Fana­rok-Anfra­gen generv­te NDR jedoch um Veri­fi­zie­rung der drei umstrit­te­nen deut­schen Vor­ent­schei­dungs­bei­trä­ge bat, erfolg­te die offi­zi­el­le Frei­ga­be pro­blem­los. Dabei ging es um den in einer akus­ti­schen Demo­fas­sung bereits im Mai 2012 im Rah­men einer Kabel-TV-Show vor­ge­stell­ten Song ‘Litt­le Sis­ter’ von Mobilée, um eine aller­dings nur mit Pri­vat­frei­ga­be auf dem Video­por­tal Vimeo abruf­ba­re Ver­si­on des Bei­trags von Finn Mar­tin sowie einen kur­zen Aus­schnitt aus dem Vor­ent­schei­dungs­song von Blitz­kids mvt., der in einem DJ-Mix­tape im Inter­net anhör­bar war. Alles unpro­ble­ma­tisch, fand die EBU: die Zugriffs­zah­len sei­en ja nicht hoch gewe­sen, die Titel hät­ten also kei­nen Wett­be­werbs­vor­teil. Außer­dem han­de­le es sich nicht um die End­fas­sun­gen. Merk­wür­dig nur: die­se Begrün­dun­gen tra­fen bei ‘Born in Bielo­rus­sia’ auch alle zu – da war man aber deut­lich strenger…


Ver­setz­te das Publi­kum in Rase­rei: Ana­sta­sia Vinnikova

Ist die EBU-Ent­schei­dung kor­rekt, dass die deut­schen Bei­trä­ge nicht zu bean­stan­den seien?

  • Bei der Heils­ar­mee den Auf­stand pro­ben, aber hier alles durch­win­ken? Unfair! (43%, 19 Votes)
  • Ja. Wenn da mal drei Leu­te eine Akus­tik­ver­si­on vor­ab gehört haben, wo soll das Pro­blem sein? (41%, 18 Votes)
  • Ist doch völ­lig egal, es gewin­nen eh die Säus­ler Mann­heims. (16%, 7 Votes)

Total Voters: 44

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6 Comments

  • Weiß­russ­land ist aber die letz­te Dik­ta­tur Euro­pas und hat es des­we­gen schwe­rer als Deutschland.

    Und zur Abstim­mung unter dem Bei­trag: Sind die “Säus­ler Mann­heims” auch ohne Xavier Naidoo natio­nal im Ver­gleich zu Cas­ca­da und der 12. Per­son (Tim Bendz­ko?) über­haupt kon­kur­renz­fä­hig? Sind sie ohne den einen Typen genau­so gut?

  • Ganz kor­rekt müss­te man for­mu­lie­ren: “Alles unpro­ble­ma­tisch, habe die EBU gefun­den, so der NDR.” 😉

  • Ich weiß gar nicht wor­über du dich so echauf­fierst. Bei der Heils­ar­mee liegt es nicht am Song, son­dern an ihren Namen und an den Kos­tü­men.  Wenn die EBU sagt, das die Songs regel­kon­form sind, dann sie es halt. Ich weiß gar nicht, war­um man sich dann dar­über auf­regt. Und wenn die Songs nicht regel­kon­form gewe­sen wären, hät­te man sich halt einen ande­ren Song aus­ge­sucht. Es wäre ja noch genü­gend Zeit gewe­sen bis Februar. 

  • Ich echauf­fie­re mich ja gar nicht. Ich tue nur mei­nen Ein­druck kund, und der ist, dass hier ein wenig mit zwei­er­lei Maß gemes­sen wird.

    Um kei­ne Miß­ver­ständ­nis­se auf­kom­men zu las­sen: ich habe nicht das gerings­te Pro­blem damit, dass die drei Titel zuge­las­sen wer­den. Wenn die EBU das so ent­schie­den hat, dann ist das so, da bin ich ganz bei Dir. Mir per­sön­lich ist die­ses Vor­ver­öf­fent­li­chungs­ver­bot ohne­hin voll­kom­men egal. Ich fin­de nur, wenn man es schon igno­riert, was ja okay ist, dann aber auch glei­ches Recht für alle – und dann hät­te ‘Born in Bielo­rus­sia’ damals antre­ten kön­nen müs­sen! Denn eine TV-Aus­strah­lung der Demo­fas­sung – selbst auf einem Digi­tal­ka­bel­sen­der mit ein paar Tau­send Zuschau­ern – ist nun mal eher eine öffent­li­che Auf­füh­rung als eine Vor­füh­rung in einem Uni-Hör­saal vor ein paar hun­dert Stu­den­ten. Und es gibt ja ähn­li­che Beispiele.

    Was die Heils­ar­mee angeht, sind das zwar im Prin­zip zwei ver­schie­de­ne Din­ge. Da fin­de ich nur inter­es­sant, dass die EBU – jeden­falls nach Aus­sa­ge des Schwei­zer Fern­se­hens – sich mit dem Pro­blem nicht im Vor­feld der Vor­ent­schei­dung befas­sen woll­te und das mit einer büro­kra­ti­schen Aus­re­de ablehn­te, das bei der ARD aber sehr wohl getan hat – jeden­falls nach Aus­sa­ge des NDR. Auch hier: zwei­er­lei Maß, jeden­falls stellt sich das für mich so dar.

    Echauf­fie­ren tue ich mich dar­über aber nicht, dazu sind das alles zu sehr Lap­pa­li­en. Ich stel­le es halt nur fest. Und es bleibt ja jedem über­las­sen, sich selbst ein Urteil dar­über zu bilden. 🙂

  • Ich lie­be zwei­er­lei Maß – wenn’s mir zum Vor­teil gereicht *grins*

    Ich den­ke auch, es ist kein Grund, sich zu echauf­fie­ren, aber eben eines von vie­len Details, war­um wir den Wett­be­werb lie­ben. Und dar­über reden/schreiben.

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