Nie­der­lan­de: vor­ver­öf­fent­lich­te Vögel flie­gen nicht heraus

Klei­nes euro­vi­sio­nä­res Stürm­chen im Was­ser­glas nun in den Nie­der­lan­den: die schi­cken in die­sem Jahr bekannt­lich die popu­lä­re Rock­pop­in­ter­pre­tin Anouk, die auch bei uns schon mal einen Hit hat­te. Ihr Song heißt ‘Birds’ (womög­lich in nost­al­gi­scher Reve­renz an den aller­ers­ten beim Grand Prix jemals auf­ge­führ­ten Bei­trag ‘De Vogels van Hol­land’?), wird auf ihrem neu­en Album ent­hal­ten sein und ist der­zeit offi­zi­ell noch gar nicht zu hören. Aller­dings kam jetzt her­aus, dass Anouk den Song bereits 2011 schrieb und im Novem­ber des­sel­ben Jah­res in einem Radio­in­ter­view übers Tele­fon dem DJ schon mal kurz vor­summ­te. Nach stren­ger Aus­le­gung des bis 2012 gel­ten­den Vor­ver­öf­fent­li­chungs­ver­bo­tes ein mög­li­ches Pro­blem. Doch wie der von Fans umge­hend kon­tak­tier­te Siet­se Bak­ker per Twit­ter bestä­tig­te, sei das für die EBU nach den neu­en, gelo­cker­ten Rege­lun­gen unproblematisch.


Die Stu­dio­fas­sung

Danach führt näm­lich nur noch eine kom­mer­zi­el­le Ver­öf­fent­li­chung (als Ton­trä­ger oder Down­load) vor dem 1. Sep­tem­ber des Vor­jah­res zum Aus­schluss eines Songs vom Euro­vi­si­on Song Con­test. Hier­von pro­fi­tier­te bereits die deut­sche Band Mobilée, deren Vor­ent­schei­dungs­song ‘Litt­le Sis­ter’ durch die Band in einer Unplug­ged-Fas­sung bereits im Früh­jahr 2012 in einer TV-Sen­dung des Musik­sen­ders im1 vor­ge­stellt wur­de, was eben­falls kei­ne Sank­tio­nen sei­tens der EBU nach sich zog. Denn hier­durch ent­stün­de der Band, eben­so wie nun der Hol­län­de­rin, kei­ner­lei Wett­be­werbs­vor­teil: wie soll­ten auch poten­ti­el­le Tele­vo­ter, die ja nur von außer­halb des Ent­sen­de­lan­des kom­men könn­ten, schon in aus­rei­chend gro­ßer Zahl von die­sen Kurz­vor­stel­lun­gen im hei­mi­schen TV oder Radio Kennt­nis erhal­ten haben? Dazu kommt: vie­le Künst­ler tes­ten poten­ti­el­le neue Songs ja auch ger­ne mal bei Live­gigs vor Publi­kum an. In Zei­ten von Inter­net­han­dys las­sen sich aber nicht auto­ri­sier­te Mit­schnit­te und unge­woll­te You­tube-Ver­öf­fent­li­chun­gen hier­von nicht mehr kon­trol­lie­ren. Eine sinn­vol­le Neu­re­ge­lung also und eine kor­rek­te Ent­schei­dung der EBU in Anouks Fall. Oder?

Soll­te ein Bei­trag wie “Birds” unter den geschil­der­ten Umstän­den dis­qua­li­fi­ziert werden?

View Results

Wird geladen ... Wird geladen …

1 Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert