Gem­ma Abbey: von der Nil­poin­te­rin zur Steuersünderin

Beim Euro­vi­si­on Song Con­test 2003 in Riga ersang sie mit spek­ta­ku­lär schie­fen Tönen das ers­te und bis dato ein­zi­ge Null-Punk­te-Ergeb­nis der einst­mals so stol­zen Pop­na­ti­on Groß­bri­tan­ni­en: Gem­ma Abbey, die “Jem” in Jemi­ni. Nun geriet sie in Kon­flikt mit den hei­mi­schen Finanz­be­hör­den, wie die Tages­zei­tung Tele­graph heu­te berich­tet. Danach habe die geschie­de­ne Mut­ter zwei­er Kin­der für ihre jüngs­te, dau­er­haft schwer erkrank­te Toch­ter einen Nach­lass für Allein­er­zie­hen­de gel­tend gemacht und ins­ge­samt 52.000 £ (rund 60.000 €) Steu­er­vor­tei­le kas­siert, obwohl sie seit 2009 in zwei­ter Ehe ver­hei­ra­tet sei. Die gute Gem­ma mach­te es den Anklä­gern leicht, ihr auf die Schli­che zu kom­men: auf Face­book pos­te­te sie ein Foto von ihr selbst im wei­ßen Hoch­zeits­kleid. Zu ihrer Ver­tei­di­gung brach­te sie vor, dass sie den Ein­zug ihres zwei­ten Gat­ten in die gemein­sa­me Woh­nung dem Finanz­amt gegen­über nicht ange­zeigt habe, da die Bezie­hung anfangs “brü­chig” gewe­sen sei. Ihr Anwalt gab zudem an, dass der Kinds­va­ter kei­nen Unter­halt zahl­te und sie unter Depres­sio­nen gelit­ten und ange­fan­gen habe, “zuviel zu trin­ken”. Und wenn das bri­ti­sche Steu­er­recht und sein For­mu­lar­we­sen auch nur halb so kom­pli­ziert ist wie das deut­sche, kann man wohl nichts ande­res als Sym­pa­thie und Mit­leid mit der armen, geplag­ten Ex-Sän­ge­rin emp­fin­den. Das Gericht indes poch­te auf die bestehen­den Geset­ze und ver­ur­teil­te sie zu acht Mona­ten auf Bewäh­rung. Außer­dem muss sie das Geld zurück­zah­len. Da geht es ihr nun ähn­lich wie ihrer deut­schen Grand-Prix-Kol­le­gin von 1975, Joy Fle­ming, die der­einst ein Stück mit dem Titel ‘Ich sing fers Finanz­amt’ auf­nahm. Nur, dass es in Gem­mas Fall ver­mut­lich kei­ner hören mag…

Kon­se­quent am Ton vor­bei: Gem­ma beim legen­dä­ren ESC-Auftritt

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