Vid­bir 2020 mit Krim-Klausel

Wie esc­to­day heu­te unter Bezug­nah­me auf den ukrai­ni­schen Staats­sen­der UA:PBC mit­teilt, imple­men­tiert die­ser in die Teil­nah­me­be­din­gun­gen für sei­nen natio­na­len Euro­vi­si­ons­vor­ent­scheid Vid­bir eine Aus­schluss­re­gel für Künstler*innen, die mit dem ver­fein­de­ten Russ­land kol­la­bo­rie­ren. An der Vid­bir teil­neh­men darf nur noch, wer seit 2014 nicht im Gebiet der Föde­ra­ti­on auf­ge­tre­ten ist oder dort auf­zu­tre­ten beab­sich­tigt. Auch eine Rei­se auf die Halb­in­sel Krim seit ihrer Anne­xi­on durch Russ­land stellt ein Aus­schluss­kri­te­ri­um dar. UA:PBC reagiert damit auf das Deba­kel um den dies­jäh­ri­gen Vor­ent­scheid, das zu einem Rück­zug des Lan­des vom Wett­be­werb in Tel Aviv führ­te, nach­dem die Sie­ge­rin Maruv sich wei­ger­te, im Nach­gang zu ihrer Akkla­ma­ti­on einen Ver­trag zu unter­schrei­ben, der ihr künf­ti­ge Auf­trit­te in Russ­land unter­sag­te. Vor­aus­ge­gan­gen waren hef­ti­ge Angrif­fe der Juro­rin und ESC-Sie­ge­rin von 2016, Jama­la, die Maruv in der Live-Sen­dung auf­grund ver­gan­ge­ner und geplan­ter Kon­zer­te auf dem Gebiet der Föde­ra­ti­on, für vie­le ukrai­ni­sche Künstler*innen eine essen­ti­el­le Ein­nah­me­quel­le, man­geln­de Vater­land­s­treue vor­warf. Der Sen­der­ver­ant­wort­li­che Zurab Alasa­nia begrün­de­te die nun ver­ab­schie­de­te Regel damit, dass der oder die “Repräsentant:in der Ukrai­ne nicht nur ein:e talentierte:r, tolle:r Künstler:in” sein müs­se, son­dern sich auch sei­ner bzw. ihrer “Ver­ant­wor­tung bewusst sein” und die “Wer­te der Ukrai­ne” ver­tre­ten müs­se. Es bleibt abzu­war­ten, wie sehr sich die Ein­schrän­kung auf das Teil­neh­mer­feld des Vor­ent­scheids und auf das dort übli­che Dra­ma-Level aus­wirkt. Die drei­tei­li­ge Vid­bir fin­det erneut in Zusam­men­ar­beit mit dem Pri­vat­sen­der STB statt, das Fina­le ist für den 22. Febru­ar 2020 angesetzt.

Geld oder Vater­lands­lie­be? Maruv ent­scheid sich für Ers­te­res, ein her­ber Ver­lust für den ESC.

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