“Leider ist dieses Video, das Musik von [Plattenfirma] in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat”. Dieser oder ein so ähnlicher Text taucht immer mal wieder auf, wenn man ein Youtube-Video anklickt. Grund dafür ist ein seit Jahren andauernder, noch immer ungeklärter Streit zwischen der raffgierigen GEMA, die in Deutschland im Auftrag der Rechteinhaber sofort den Klingelbeutel hinhält, sobald Musik öffentlich zur Aufführung gelangt. Und die von Youtube-Inhaber Google Beträge verlangt, mit denen ein wirtschaftlicher Betrieb der Videoplattform nicht möglich ist. Leider ist ein Ausweichen auf andere Videoplattformen wie Clipfish, Myvideo oder Dailymotion (die sich scheinbar mit der GEMA zu höheren Bedingungen geeinigt haben, weswegen man dort zur Refinanzierung erst mal mit einem schlimmen Werbeclip gequält wird, bevor das Wunschvideo losgeht) nicht immer möglich. Manchmal gibt es das Wunschvideo eben nur auf Youtube.
Dieses Problem existiert übrigens nur in Deutschland, da nur hierzulande ein dergestalt verbraucherunfreundliches, überzogenes Urheberrecht besteht bzw. nur hierzulande eine derart halsstarrige Rechteverwertungsgesellschaft wie die GEMA am Werke ist. Daher ein kleiner Tipp am Rande, für alle, die hiervon ebenso genervt sind wie ich: bei der nächsten Bundestagswahl die Piraten wählen (ist überhaupt im Hinblick auf die George-Orwell-artige Vorratsdatenspeicherung und die immer raumgreifendere Videoüberwachung des öffentlichen Raumes zu empfehlen)! Es gibt aber auch eine Möglichkeit, die Youtube-Sperre zu umgehen: durch das virtuelle Verändern des eigenen Standortes, in dem man sich eine anonyme IP-Adresse besorgt. Am einfachsten geht dies über die Seite hidemyass.com. Wie das im Einzelnen funktioniert, wird im folgenden Video anschaulich erläutert.
Und für diejenigen, denen das zu schnell oder zu genuschelt war, hier noch mal die Schritt-für-Schritt-Anleitung (für Windows-User. Apple-Fanboys werden wohl selbst wissen, wie es geht).
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Sobald die Sperrmeldung auftaucht, mit der Maus in das Youtube-Fenster gehen und einen (einfachen) Rechtsklick machen.
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In einem neuen Browserfenster die Seite www.hidemyass.com öffnen.
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Mit der Maus in das Eingabefeld gehen, den dortigen voreingestellten Text (http://google.com) markieren und mit der Tastenkombination Strg und V überschreiben. Alternativ geht natürlich auch einfacher Rechtsklick – im Kontextmenü “Einfügen”auswählen – per einfachem Linksklick bestätigen.
Und schon kann man das Video genießen. Natürlich, wie immer, auf eigene Verantwortung: über die juristische Bewertung dieses Verfahrens kann ich nichts Verbindliches sagen. Persönlich kann ich jedoch nicht erkennen, was daran problematisch sein sollte, sich via anonymer IP-Adresse ein – wie im obigen Fall sogar vom Künstler selbst ins Netz gestelltes – Video anzuschauen.
Und hier, zum Üben, das obige Video von Alf Poier.



