“Leider ist dieses Video, das Musik von [Plattenfirma] enthält, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat”. Dieser oder ein ähnlicher Text taucht immer öfter auf, wenn man ein Youtube-Video anklickt. Grund dafür ist ein andauernder Streit mit der raffgierigen GEMA, die in Deutschland im Auftrag der Rechteinhaber sofort den Klingelbeutel hinhält, sobald Musik irgendwo öffentlich zur Aufführung gelangt und die sich mit Youtube-Inhaber Google nicht über ein Modell für die Lizenzgebühren einigen kann. Leider ist ein Ausweichen auf andere Videoplattformen wie Clipfish, Vimeo, Myvideo oder Dailymotion nicht immer möglich, denn oftmals gibt es das Wunschvideo eben nur auf Youtube oder lassen sich andere Plattformen nicht so gut einbinden.
Sobald der direkte Rechteinhaber sperren lässt, hilft allerdings nur noch Kaufboykott.
Dieses Problem existiert übrigens nur in Deutschland, da nur hierzulande ein dergestalt verbraucherunfreundliches, überzogenes Urheberrecht besteht bzw. nur hierzulande eine derart halsstarrige Rechteverwertungsgesellschaft wie die GEMA am Werke ist, die nunmehr beschlossen hat, neben den Youtube-Benutzern auch noch den Diskothekenbesitzern das Leben schwer zu machen und mit irrsinnigen Tariferhöhungen die Clubs in die Pleite zu treiben. Daher ein kleiner Tipp am Rande, für alle, die von diesem obskuren aber machtvollen, demokratisch nicht legitimierten Verein ebenso genervt sind wie ich: bei der nächsten Bundestagswahl die Piraten wählen (ist überhaupt im Hinblick auf die George-Orwell-artige Vorratsdatenspeicherung und die immer raumgreifendere Videoüberwachung des öffentlichen Raumes zu empfehlen)!
Selbst die ARD lässt an der GEMA kein gutes Haar mehr. Weg damit!
Für Firefox-Verwender ist das nervige Problem am einfachsten zu umgehen: für diesen Browser existierten reihenweise Add-ons, darunter auch welche, mit denen man den eigenen Standort virtuell verändern und sich eine anonyme IP-Adresse aus den USA zuweisen lassen kann, mit der man von der nur in Deutschland geltenden GEMA-Sperre unbehelligt bleibt. Am bekanntesten dürfte das von Mozilla selbst empfohlene ProxTube sein, ein weiteres funktionierendes Add-on ist Stealthy, mit dem man ebenfalls anonym im Netz surfen kann. Bei beiden Add-ons, die jeweils auch für den Google-Browser Chrome verfügbar sind, ist die Anonyme-IP-Funktion per simplem Buttonklick in der Browserleiste jederzeit zu- und abschaltbar und funktioniert recht reibunglos. Einfach herunterladen, installieren, neustarten, und wann immer man auf ein gesperrtes Video trifft, per Button zuschalten.
Für Menschen wie mich, die zum Internetsurfen dennoch lieber den klassischen Internet Explorer von Microsoft verwenden, weil der nun mal auch auf dem täglich genutzten Rechner am Arbeitsplatz zwangsinstalliert ist und ich keine Lust habe, mich in der Freizeit auf einen anderen Browser umzugewöhnen, verbleibt die etwas umständlichere Option, eine Anonymisierungswebsite zu nutzen, mit der man sich ebenfalls eine nichtdeutsche IP-Adresse zulegen kann. Hier bietet sich die Seite hidemyass.com an. Wie das im Einzelnen funktioniert, wird im folgenden Video anschaulich erläutert.
Und für diejenigen, denen das zu schnell oder zu genuschelt war, hier noch mal die Schritt-für-Schritt-Anleitung (für Windows-User. Apple-Fanboys werden wohl selbst wissen, wie es geht).
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Sobald die Sperrmeldung auftaucht, mit der Maus in das Youtube-Fenster gehen und einen (einfachen) Rechtsklick machen.
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Im Kontextmenü “Video-URL kopieren” wählen und per (einfachem) Linksklick bestätigen.

So sieht es auf aufrechtgehn.de aus, wenn ein Video gesperrt ist.
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In einem neuen Browserfenster die Seite www.hidemyass.com öffnen.
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Mit der Maus in das Eingabefeld gehen, den dortigen voreingestellten Text (http://google.com) markieren und mit der Tastenkombination Strg und V überschreiben. Alternativ geht natürlich auch einfacher Rechtsklick – im Kontextmenü “Einfügen”auswählen – per einfachem Linksklick bestätigen.

So sieht das Eingabefeld auf hidemyass.com aus.
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Jetzt sollte die Internetadresse des Videos im Eingabefeld stehen. Auf den Button “Hide my Ass!” klicken. Fertig.
Und schon kann man das Video genießen. Natürlich, wie immer, auf eigene Verantwortung: über die juristische Bewertung dieses Verfahrens kann ich nichts Verbindliches sagen. Persönlich kann ich jedoch nicht erkennen, was daran problematisch sein sollte, sich via anonymer IP-Adresse ein – wie im obigen Fall sogar vom Künstler selbst ins Netz gestelltes – Video anzuschauen.
Und hier, zum Üben, das obige Video von Alf Poier.