“Polen droht Ausschluss vom Eurovision Song Contest”: mit dieser Schlagzeile machte Spiegel Online heute Mittag auf. Die im Artikel geäußerte Behauptung, die EBU prüfe derzeit, ob das umstrittene neue polnische Mediengesetz, das die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks TVP bedroht und den Sender faktisch unter Aufsicht der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit stellt, gegen die Statuten der Rundfunkunion verstoße, was zu einem “Ausschluss vom ESC” führen könne, basierte dabei auf einer entsprechenden Meldung des amerikanischen Blogs Politico. Und wurde aus Genf umgehend zurückgewiesen: “TVP und Polskie Radio bleiben Vollmitglieder der EBU. Dieser Status steht nicht zur Debatte, ebensowenig wie ihre Beteiligung (…) am Eurovision Song Contest,” erklärte EBU-Generalsekretärin Ingrid Deltenre heute Nachmittag in einer Pressemitteilung. Sie sei aber “äußerst besorgt über das neue polnische Mediengesetz” und begrüße die heute beschlossene Einleitung eines offizielles Verfahrens “zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit” durch die EU-Kommission. Hierbei wird geprüft, ob “mit dem Vorgehen in Warschau elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden”, wie tagesschau.de erläutert. In diesem Falle könnten dem Land als schwerste Strafe Mitspracherechte bei EU-Entscheidungen entzogen werden. Dass es dazu kommt, ist aber unwahrscheinlich: der ähnlich demokratiefeindliche und mit dem Kaczyński-Régime äußerst freundschaftlich verbundene ungarische Regent Viktor Orban habe bereits klar gemacht, keine Sanktionen gegen Polen zu unterstützen, was aber nur einstimmig geht. Es ist zum Davonlaufen…
(P.S.: Politico hat die Falschmeldung mittlerweile übrigens korrigiert. SpOn bislang noch nicht.)
Bleibt wohl ein frommer Wunsch: Einigkeit und Recht und Freiheit, in einem Europa ohne Grenzen (PL 2003)