Beim Eurovision Song Contest 2003 in Riga ersang sie mit spektakulär schiefen Tönen das erste und bis dato einzige Null-Punkte-Ergebnis der einstmals so stolzen Popnation Großbritannien: Gemma Abbey, die “Jem” in Jemini. Nun geriet sie in Konflikt mit den heimischen Finanzbehörden, wie die Tageszeitung Telegraph heute berichtet. Danach habe die geschiedene Mutter zweier Kinder für ihre jüngste, dauerhaft schwer erkrankte Tochter einen Nachlass für Alleinerziehende geltend gemacht und insgesamt 52.000 £ (rund 60.000 €) Steuervorteile kassiert, obwohl sie seit 2009 in zweiter Ehe verheiratet sei. Die gute Gemma machte es den Anklägern leicht, ihr auf die Schliche zu kommen: auf Facebook postete sie ein Foto von ihr selbst im weißen Hochzeitskleid. Zu ihrer Verteidigung brachte sie vor, dass sie den Einzug ihres zweiten Gatten in die gemeinsame Wohnung dem Finanzamt gegenüber nicht angezeigt habe, da die Beziehung anfangs “brüchig” gewesen sei. Ihr Anwalt gab zudem an, dass der Kindsvater keinen Unterhalt zahlte und sie unter Depressionen gelitten und angefangen habe, “zuviel zu trinken”. Und wenn das britische Steuerrecht und sein Formularwesen auch nur halb so kompliziert ist wie das deutsche, kann man wohl nichts anderes als Sympathie und Mitleid mit der armen, geplagten Ex-Sängerin empfinden. Das Gericht indes pochte auf die bestehenden Gesetze und verurteilte sie zu acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss sie das Geld zurückzahlen. Da geht es ihr nun ähnlich wie ihrer deutschen Grand-Prix-Kollegin von 1975, Joy Fleming, die dereinst ein Stück mit dem Titel ‘Ich sing fers Finanzamt’ aufnahm. Nur, dass es in Gemmas Fall vermutlich keiner hören mag…
https://youtu.be/i5NULS9nw‑Y
Konsequent am Ton vorbei: Gemma beim legendären ESC-Auftritt