Und die Propagandaschlacht beginnt: kaum hat das russische Fernsehen gestern Abend in einem gelungenen Überraschungscoup die 28jährige, rollstuhlfahrende Sängerin Julia Samailova als Vertreterin für den Eurovision Song Contest 2017 im verfeindeten Kiew ernannt, da schlägt der Gegner zurück: wie der ORF unter Bezugnahme auf den ukrainischen Sender espresso TV heute berichtet, prüfe der Geheimdienst des Landes derzeit, ob die ehemalige X‑Factor-Teilnehmerin überhaupt zum friedlich-fröhlichen Wettsingen einreisen dürfe. Samailova sei nach Erkenntnissen des Staatsschutzes im Juni 2015 auf der im Jahr zuvor von Russland annektierten Krim aufgetreten. Nach geltender Gesetzeslage werden solche Auftritte seitens der Ukraine mit einem mehrjährigen Einreiseverbot geahndet. Auch für den Eurovision Song Contest will man, wie bereits verkündet, keine Ausnahmen machen. Allenfalls, wenn die mobilitätseingeschränkte Künstlerin seinerzeit nicht von Russland aus, sondern über das ukrainische Festland auf die Krim reiste, dürfe sie im Mai 2017 in Kiew dabei sein, so eine Pressesprecherin. Die EBU hatte bereits erklärt, sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Austragungslandes einzumischen und den Vorrang derer Gesetzgebung zu achten. Dennoch dürfte die Durchsetzung eines Einreiseverbotes gegenüber der im Rollstuhl sitzenden Sängerin schlechte Publicity für den Gastgeber bringen. Wir können wohl schon mal das Popcorn bereit stellen, das dürfte noch unterhaltsam werden…
https://youtu.be/Ql5QIvVPtEY
Keine Liebe für die russische Vertreterin (Repertoirebeispiel)
Deine Einschätzung: wird Julia in Kiew auftreten?
- Ja. Das kann die Ukraine nicht ernsthaft durchziehen, nicht beim Rollstuhl-Mädel. Das wäre ein PR-Desaster. Da wird man einen Weg finden. (53%, 78 Votes)
- Nein, und vermutlich war das von Anfang an von russischer Seite so geplant, um der Ukraine die Schuld in die Schuhe schieben zu können. Schändlich! (32%, 48 Votes)
- Das hängt vom Ergebnis der Überprüfung ab, oder nicht? Warten wir’s ab. (15%, 22 Votes)
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