Der unselige Streit um die Teilnahme der russischen Repräsentantin Julia Samoylova am Eurovision Song Contest 2017 in Kiew steuert auf seinen so erwartbaren wie hässlichen Showdown zu. Am gestrigen Freitag lehnte der ukrainische Außenminister Pawlo Klimkin einer Meldung der russischen Nachrichtenagentur TASS zufolge auf einer Pressekonferenz im Rahmen eines NATO-Treffens in Brüssel jedwedes Entgegenkommen seines Landes in dieser Frage ab: “Die Antwort darauf ist simpel. Konzessionen sind nicht möglich, das Gesetz gilt für jeden”. Zuvor war ein Brief der EBU vom 23. März 2017 geleakt worden, in dem die Generaldirektorin der in Genf beheimateten Organisation, Ingrid Deltenre, den ukrainischen Premier Wolodymyr Hrojsman in außergewöhnlich harschem Tonfall auffordert, sicherzustellen, dass Samoylova trotz des vom Geheimdienst des Landes verhängten dreijährigen Einreiseverbotes am europäischen Wettsingen in Kiew teilnehmen kann. Man sei “zunehmend frustriert, in Fakt verärgert,” dass der Eurovision Song Contest als “Werkzeug in der andauernden Konfrontation” zwischen den beiden Staaten eingesetzt werde, so die im Sommer dieses Jahres ausscheidende EBU-Generalsekretärin, die im Schreiben unverblümt droht, dass die künftige Teilnahme der Ukraine am Eurovision Song Contest davon abhänge, dass man eine zufriedenstellende Lösung finde. Auch wenn man die Gesetze des Gastgeberlandes achte, so lägen der EBU “keine Informationen vor, dass Julia Samoylova die Sicherheit der Ukraine bedroht”. In ähnlicher Weise hatte sich Frau Deltenre bereits vergangenen Dienstag in einem Interview mit dem Schweizer Blick geäußert. Gestern veröffentlichte eurovision.tv die Startreihenfolge für die beiden Qualifikationsrunden, hier befindet sich der russische Beitrag, der im zweiten Semi startet, nach wie vor im Aufgebot.
Die Zeit für eine Lösung läuft ab (UA)
Der einseitige Druck aus Genf auf das Gastgeberland sorgte bereits für scharfe Kritik. So äußerte Oleksandr Kharebin, der vom öffentlich-rechtlichen Sender PBC:UA ursprünglich als ausführender Produzent des diesjährigen Wettbewerbs bestellt worden war, bevor er im Februar 2017 gemeinsam mit anderen Führungskräften des Senders den Bettel hinwarf, nach einem Bericht von Eurovoix gegenüber der Deutschen Welle, es gebe keine vertragliche “Basis, die Ukraine (…) zu bestrafen”. Das Land sei berechtigt, seine nationalen Interessen zu schützen. Er fände es “merkwürdig”, dass eine “kommerzielle Organisation” einem Staat Vorschriften machen wolle, wie dieser seine öffentlichen Funktionen wahrzunehmen habe. “Der russische Markt ist für die EBU extrem wichtig, wegen der Mitgliedsbeiträge und des Millionenpublikums,” so Kharebin weiter. “Jetzt, wo Russland die EBU mit ihrer Rücktrittsdrohung erpresst, macht die EBU dasselbe mit der Ukraine”. Mal abgesehen davon, dass der Verband der europäischen Rundfunkanstalten hauptsächlich öffentlich-rechtliche Sender vertritt und kaum als “kommerzielle Organisation” gewertet werden kann, so sind die Einwände Kharebins nicht ganz von der Hand zu weisen. Dass die Ukraine Künstler/innen, die auf der annektierten Krim auftreten, sanktioniert, war spätestens seit September 2016 bekannt – hier hat man es in Genf schlichtweg versäumt, rechtzeitig zu reagieren und auf eine verbindliche Garantie aus Kiew zu dringen oder dem Land den Wettbewerb wegzunehmen, so lange es noch möglich war. Was allerdings den immensen diplomatischen Schaden, der nun droht, lediglich zeitlich vorverlegt hätte. Kein Wunder also, dass man sich nicht die Finger verbrennen wollte, zumal unter diesen Umständen vermutlich auch kein anderer Sender (außer dem russischen) die Ausrichtung übernommen hätte.
Keine Liebe zwischen der Ukraine und der EBU: diese Zeiten liegen lange zurück
Um so bedröppelter steht die EBU jetzt da, denn bei aller berechtigen Verärgerung über das bockige Verhalten der beiden Länder, die uns nun mit ihren Konflikt hineinziehen: hier rächt sich das blinde Festhalten am Mantra, dass der Wettbewerb unpolitisch sei, und das hieraus folgende, oftmals ziemlich schwammig formulierte Regelwerk des Wettbewerbs. Notwendige Debatten um eine verbindliche Werteordnung, beispielsweise über die – zugegebenermaßen extrem diffizile – Frage, ob man Kriegsparteien oder undemokratisch regierte Länder zum Eurovision Song Contest zulässt, wurden bislang offiziell nie geführt. Fürs Protokoll: ich bin dafür, dass man das tut, aber dann muss man sich auch mit der Frage befassen, wie man den möglichen Folgen umgeht und welche Handlungen man in welcher Form sanktioniert. Denn auch, wenn es sich bei dem Wettbewerb zuerst einmal nur um eine TV-Show handelt: die internationalen politischen Dimensionen dieser Veranstaltung sind immens, wie wir gerade einmal wieder sehen. Und Kharebin hat Recht: Frau Deltenre wird ihren markigen Worten kaum Taten folgen lassen können, denn für eine Sperre der Ukraine vom Grand Prix besteht nach meiner Kenntnis aktuell keinerlei Handhabe. Auch ihre briefliche Mitteilung, etliche Mitgliedssender erwägten bereits, dem ESC 2017 in Kiew fernzubleiben, sollte Samoylova nicht auftreten dürfen, muss als ebenso leere Drohung verstanden werden, solange sie keine konkreten Namen nennt. Am stärksten irritiert mich jedoch, dass die EBU Russland gegenüber nicht ebenso verbal markig auftritt, denn deren Weigerung, Jan Ola Sands Vermittlungsvorschlag anzunehmen oder eine unbelastete Repräsentantin nachzunominieren, ist mindestens genauso “inakzeptabel” wie das Festhalten der Ukraine am Ausschluss der Rollstuhlfahrerin. Die EBU setzt sich damit unvermeidlich dem Verdacht aus, ihr Verhalten ausschließlich an Einnahmen und Einschaltquoten auszurichten, wie es sich bereits am → Big-Five-Privileg manifestiert. Und zwar in einer Weise, die den Bestand der Show mittlerweile nicht mehr sichert, sondern gefährdet.
Zu Lachen gibt es mittlerweile nichts mehr: ESC-Siegerin Jamala beim Vorentscheid 2011
[Nachtrag 01.04.2017, 15:30 Uhr]: Heuete meldete sich auch der stellvertretende Premierminister und Vorsitzende des nationalen ESC-Komitees, Wjatscheslaw Kyrylenko, zu Wort und betonte, dass Russland selbstverständlich am Eurovision Song Contest 2017 in Kiew teilnehmen könne – wenn es denn einen Teilnehmer schickt, “der keine ukrainischen Gesetze gebrochen hat”. Kyrylenko stellte nach einer Meldung von escKAZ dabei die interessante Behauptung auf, dass andere Mitgliedsstaaten der EBU wie “Frankreich, Deutschland, Großbritannien oder Polen die gleiche Entscheidung” getroffen hätten. Er nannte es “inakzeptabel”, von seinem Land zu verlangen, dass es die eigenen Gesetze “sowie internationale Normen” missachten solle, um Russland einen Gefallen zu tun. “Die russische Teilnehmerin Julia Samoylova hat mit ihrem Auftritt auf der annektierten Krim leider gegen ukrainische Gesetze verstoßen. In Sachen Krim hält sich die Ukraine an die Sichtweise sämtlicher internationaler Organisationen, von denen weltweit keine einzige die Annexion der Krim anerkannt hat. Wir verteidigen daher nicht nur unsere eigenen Gesetze, sondern bringen auch die Normen des internationalen Rechts zur Anwendung,” so Kyrylenko. Sollte Russland einen neuen Repräsentanten ernennen, werde die Ukraine für einen freundlichen Empfang und die Sicherheit der Delegation in Kiew garantieren. Andernfalls werde der Eurovision Song Contest lediglich mit 42 Teilnehmerländern stattfinden.
“Russia goodbye”: kleine Sticheleien sind ja noch lustig. Einreiseverbote nicht mehr.
Dann sollen die Russen Sergey einfach nochmal mit dem im vergleich zum letzten Jahr besseren Lucky Stranger schicken!
Es hat ja schön längst derlei politische Verwirrungen/Rückzüge/Anfeindungen beim ESC gegeben. Bislang war dann immer ein Teilnehmer, der seine Provokation insgeheim eingestand und unter fadenscheinigen Gründen den Beitrag zurückzog oder Texte oder Sänger/innen austauschte. Dieses Mal lassen es die Beteiligten eskalieren. Zwei Beknackte plus EBU – also drei.
Ich weiß nicht, ob es rechtlich möglich ist, aber ich würde den ESC zur zeitlich/räumlich begrenzten Diplomatenzone erklären und die Regeln für den Inhalt der Songs durchziehen ( ist ja eh sehr biegsam…) und dann können und sollen Alle mitmachen können. Vielleicht ein guter Vorschlag für die EBU. Für dieses Jahr ist das Kind in den Brunnen gefallen und offensichtlich auch schon ersoffen. Wir können die Politik nie ganz ausklammern aber die Nummer dieses Jahr ist wirklich traurig und unnötig. Verantwortlich sind alle Beteiligten und kriegen ein Pfui-Bäh-Würg! Ich will mich auf die Mucke und die tollen oder schrägen Auftritte freuen. Für eine Woche gehört der ganze Weltpolitikscheiss mal ausgehebelt und gerne auch persifliert. Es fehlt hier definitiv an Gelassenheit. So wichtig muss das nun wirklich nicht sein, wer wo, wann oder wie beim ESC performt – außer natürlich für das gemeinsame zelebrieren einer wunderbaren Woche voller Musik, Tanz, Frohsinn, Tragik und freiwilliger sowie eher ungeplanter Komik. Und tragisch und auch peinlich isses jetz ja auch. Bravo!
Das lasse ich aber ganz eigennützig verpuffen und freue mich auf das hoffentlich gute Abschneiden meiner Favoriten (woher auch immer) und auf unterhaltsame und aufregende Tage in der ESC Woche.
Einfach nur traurig. Und Oliver und Ulrich: Ihr habt mit jedem Wort recht!
Ist wirklich irre, wie Paragrafenreiter und bockige Nominierungsverantwortliche (aber nicht nur diese Spezies ) die Vorfreude auf den ESC trüben. Sie haben wirklich nicht den tieferen Sinn des Events verstanden, dass europäische Nationen wenigstens zu einer Gelegenheit im Jahr etwas gemeinsam zelebrieren können.
Das diesjährige Motto “Celebrate diversity” wirkt in diesem Zusammenhang irgendwie passend und deplatziert zugleich.