Israel hat sich für einen Song mit politischem Inhalt entschieden. Die EBU wird ihn – entgegen erster entsprechender Pressemeldungen – voraussichtlich dennoch nicht disqualifizieren. ‘Push the Button’ heißt der Beitrag, und das klingt ja erst mal nach einer lustigen Girlgroup-Popnummer. Doch weit gefehlt. Weder musikalisch (die Teapacks machen eine sehr eigene Form der Popmusik, die sich sämtlichen gängigen Elementen wie wahrnehmbarem Refrain, Melodie oder erkennbarer Songstruktur verweigert; dafür arbeiten sie mit der Quetschkommode) noch inhaltlich könnte das weiter entfernt sein. Der auf englisch, französisch und hebräisch gesungene (bzw. gesprochene) Text ist eine klare und unmissverständliche Ansage gegen den “Terror von Fanatikern”, im speziellen gegen die jüngsten iranischen Drohungen eines Nuklearkriegs gegen das Land.
But nevertheless: schön geht anders (IL)
Der Song beschreibt ziemlich gut die Gefühlslage der meisten Israelis, die wie alle anderen gerne einfach ihr Leben genießen möchten, aber in ständiger Angst vor Terroranschlägen leben müssen. Besonders interessant wird der Text am Schluss: dort wird die Aussage “Die drücken den Knopf” (gemeint ist hier wohl in Person der iranische Premier) in “Ich drücke den Knopf” verkehrt – die klare Ansage, sich gegen (muslimischen) Terror auch mit militärischen Mitteln wehren zu wollen. Was ja angesichts der Lage menschlich verständlich ist – aber auch nicht gerade als klassische Weltfriedensbotschaft durchgehen dürfte. Nun besagen die von der EBU aufgestellten Regeln, dass eindeutig politische Äußerungen beim Eurovision Song Contest nicht zugelassen sind. Entsprechend hat sich bereits ein Mitglied der EBU Reference Group geäußert, der sagte: “Es ist klar, dass so eine Aussage unpassend für den Contest ist.” Was unter anderem von der Nachrichtenagentur AP bereits als Beleg für eine Disqualifizierung des Beitrags genommen wurde. Kobi Oz, der Hauptsänger der Teapacks, sagte in einer Stellungnahme, “wirkliche Kunst sorgt nun mal für Kontroversen” und er begrüße die Aufmerksamkeit für seinen Song – solange der nicht am Ende disqualifiziert werde.
Blieb ebenfalls unbeanstandet: Bosniens Kriegsklage (1993)
Die britischen Eurovisionsseite doteurovision hat bei der EBU nachgefragt und erhielt von dort die Aussage, dass man über die Kontroverse im Bilde sei, vor dem offiziellen Annahmeschluss Mitte März jedoch keine Entscheidung treffen werde. Inoffiziell habe man, so doteurovision, jedoch durchblicken lassen, dass die Chancen für die Teapacks gut stünden, denn der Song könne, je nach Standpunkt des Betrachters, in vielerlei Hinsicht interpretiert werden. Nun kann man natürlich auch mutmaßen, dass eine Disqualifizierung des Titels von den Israelis als Akt der Brüskierung und Entsolidarisierung empfunden werden dürfte und daher schon aus politischen Gründen nicht durchsetzbar ist. Was wiederum beweist, dass die Anti-Politik-Regel beim Eurovision Song Contest einfach Quatsch ist und wieder gestrichen werden sollte. Jedenfalls hat Israel so oder so einen Grund, sich unverstanden und von aller Welt verfolgt zu fühlen: wird der Song disqualifiziert, ohnehin. Wird er zugelassen, aber auch: denn er ist musikalisch so grauenhaft, dass ein Scheitern in der Vorrunde bereits jetzt abzusehen ist. Ein Teufelskreis!