“Es ist gut, der König zu sein”, um mal etwas klassischen Mel Brooks zu zitieren. Anders lässt sich die heute gegenüber dem Prinz ESC Blog kommunizierte Entscheidung der EBU, dass die Veröffentlichung von Demoversionen einiger deutscher Vorentscheidungsbeiträge auf Youtube, auch weit vor dem Stichtag 1. September 2012, keinen Regelverstoß darstelle und die Songs daher zum Eurovision Song Contest antreten dürfen, nicht kommentieren. Zum Vergleich: im Falle Weißrusslands genügte 2011 das Singen einer akustischen Fassung vor einer Handvoll von Studenten, um den Beitrag ‘Born in Bielorussia’ zu disqualifizieren. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass mit dem Status als Big-Five-Land auch eine laxere Handhabung der Regeln durch die Aufseher einhergeht…
Wo er Recht hat, hat er Recht!
Erstaunlich auch: gegenüber dem Schweizer Fernsehen weigerte sich die EBU noch, den auch vom Sender bereits vor Der Großen Entscheidungsshow als möglicherweise problematisch erkannten Beitrag der Heilsarmee vor dessen Sieg in der Vorentscheidung zu überprüfen. Als der von entsprechenden Fanarok-Anfragen genervte NDR jedoch um Verifizierung der drei umstrittenen deutschen Vorentscheidungsbeiträge bat, erfolgte die offizielle Freigabe problemlos. Dabei ging es um den in einer akustischen Demofassung bereits im Mai 2012 im Rahmen einer Kabel-TV-Show vorgestellten Song ‘Little Sister’ von Mobilée, um eine allerdings nur mit Privatfreigabe auf dem Videoportal Vimeo abrufbare Version des Beitrags von Finn Martin sowie einen kurzen Ausschnitt aus dem Vorentscheidungssong von Blitzkids mvt., der in einem DJ-Mixtape im Internet anhörbar war. Alles unproblematisch, fand die EBU: die Zugriffszahlen seien ja nicht hoch gewesen, die Titel hätten also keinen Wettbewerbsvorteil. Außerdem handele es sich nicht um die Endfassungen. Merkwürdig nur: diese Begründungen trafen bei ‘Born in Bielorussia’ auch alle zu – da war man aber deutlich strenger…
Versetzte das Publikum in Raserei: Anastasia Vinnikova
Ist die EBU-Entscheidung korrekt, dass die deutschen Beiträge nicht zu beanstanden seien?
- Bei der Heilsarmee den Aufstand proben, aber hier alles durchwinken? Unfair! (43%, 19 Votes)
- Ja. Wenn da mal drei Leute eine Akustikversion vorab gehört haben, wo soll das Problem sein? (41%, 18 Votes)
- Ist doch völlig egal, es gewinnen eh die Säusler Mannheims. (16%, 7 Votes)
Total Voters: 44

Weißrussland ist aber die letzte Diktatur Europas und hat es deswegen schwerer als Deutschland.
Und zur Abstimmung unter dem Beitrag: Sind die “Säusler Mannheims” auch ohne Xavier Naidoo national im Vergleich zu Cascada und der 12. Person (Tim Bendzko?) überhaupt konkurrenzfähig? Sind sie ohne den einen Typen genauso gut?
Ganz korrekt müsste man formulieren: “Alles unproblematisch, habe die EBU gefunden, so der NDR.” 😉
Ich weiß gar nicht worüber du dich so echauffierst. Bei der Heilsarmee liegt es nicht am Song, sondern an ihren Namen und an den Kostümen. Wenn die EBU sagt, das die Songs regelkonform sind, dann sie es halt. Ich weiß gar nicht, warum man sich dann darüber aufregt. Und wenn die Songs nicht regelkonform gewesen wären, hätte man sich halt einen anderen Song ausgesucht. Es wäre ja noch genügend Zeit gewesen bis Februar.
Ich echauffiere mich ja gar nicht. Ich tue nur meinen Eindruck kund, und der ist, dass hier ein wenig mit zweierlei Maß gemessen wird.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: ich habe nicht das geringste Problem damit, dass die drei Titel zugelassen werden. Wenn die EBU das so entschieden hat, dann ist das so, da bin ich ganz bei Dir. Mir persönlich ist dieses Vorveröffentlichungsverbot ohnehin vollkommen egal. Ich finde nur, wenn man es schon ignoriert, was ja okay ist, dann aber auch gleiches Recht für alle – und dann hätte ‘Born in Bielorussia’ damals antreten können müssen! Denn eine TV-Ausstrahlung der Demofassung – selbst auf einem Digitalkabelsender mit ein paar Tausend Zuschauern – ist nun mal eher eine öffentliche Aufführung als eine Vorführung in einem Uni-Hörsaal vor ein paar hundert Studenten. Und es gibt ja ähnliche Beispiele.
Was die Heilsarmee angeht, sind das zwar im Prinzip zwei verschiedene Dinge. Da finde ich nur interessant, dass die EBU – jedenfalls nach Aussage des Schweizer Fernsehens – sich mit dem Problem nicht im Vorfeld der Vorentscheidung befassen wollte und das mit einer bürokratischen Ausrede ablehnte, das bei der ARD aber sehr wohl getan hat – jedenfalls nach Aussage des NDR. Auch hier: zweierlei Maß, jedenfalls stellt sich das für mich so dar.
Echauffieren tue ich mich darüber aber nicht, dazu sind das alles zu sehr Lappalien. Ich stelle es halt nur fest. Und es bleibt ja jedem überlassen, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden. 🙂
Ich liebe zweierlei Maß – wenn’s mir zum Vorteil gereicht *grins*
Ich denke auch, es ist kein Grund, sich zu echauffieren, aber eben eines von vielen Details, warum wir den Wettbewerb lieben. Und darüber reden/schreiben.
[…] bereits im Frühjahr 2012 in einer TV-Sendung des Musiksenders im1 vorgestellt wurde, was ebenfalls keine Sanktionen seitens der EBU nach sich zog. Denn hierdurch entstünde der Band, ebenso wie nun der […]