Wie Eurovoix heute berichtet, soll das Publikum beim albanischen Eurovisionsvorentscheid erstmalig ein Mitspracherecht erhalten. Das seit 2008 als nationales Finale genutzte, seit 55 Jahren bestehende und in Anlehnung an das italienische San-Remo-Festival gegründete Festivali i Këngës, bei dem bislang eine mit verdienten Künstler/innen des Volkes und Funktionären besetzte Jury das alleinige Sagen hatte, öffnet sich damit erstmalig der Vox populi. Wenn auch mit ganz behutsamen Babyschritten: in den beiden Semis des FiK, in denen insgesamt 24 Acts antreten, bestimmt ein aus handverlesenen Zuschauer/innen zusammengesetztes Panel drei Titel, die ins Finale einziehen dürfen. Eine Pressejury wählt weitere drei Finalisten, die eingangs erwähnte Senderjury hingegen ganze acht. Schon klar, wer hier die Hosen anhat! Im Finale selbst gibt es einen 60/40-Split, und natürlich zählt das Votum der “Professionellen” auch hier mehr. So ganz scheinen die RTSH-Verantwortlichen dem gemeinen Plebs also noch nicht zu trauen. Mit wem man als albanischer Grand-Prix-Fan schlafen muss, um einen Platz in der Zuschauerjury zu ergattern, darüber schweigt sich der Sender indes aus. Ein offizieller Sendetermin steht ebenfalls noch nicht fest, wobei die Show traditionell um Weihnachten herum über die Bühne geht. Wenn sich die Albaner jetzt noch überwinden können, ihren Beitrag in Landessprache und ohne die meist katastrophalen musikalischen Umbauarbeiten am ausgewählten Song gen Kiew zu schicken, könnte es vielleicht auch mal wieder was werden…
https://www.youtube.com/watch?v=p‑S1X4jrM9k
Wer hat mein Lied so zerstört, Ma? Eneda Gebühr mit der Originalfassung ihres ESC-Beitrags von 2016.
Unterdessen ergeht sich escXtra in Spekulationen, dass die EBU den freien Startplatz Bosniens (dessen Bundessender BHRT gerade vor dem Aus steht, weil sich die beiden Entitäten weigern, das ausgelaufene TV-Gebühren-Gesetz, das eine – de fakto kaum ernsthaft eingetriebene – Haushaltsabgabe in Höhe von etwa 4 Euro jährlich [!] beinhaltete, zu verlängern) möglicherweise mit der früheren russischen Republik Kasachstan auffüllen könnte. Das zentralasiatische Land am Kaspischen Meer ist seit Januar 2016 assoziiertes Mitglied der EBU und bekundete bereits mehrfach sein Interesse am Eurovision Song Contest. Bislang können allerdings, so escXtra weiter, offiziell nur Vollmitglieder mitmachen, und dazu müsste das Land eigentlich westlich des vierzigsten Breitengrades liegen oder in den Europarat aufgenommen werden. Letzteres scheiterte – trotz laufender Verhandlungen – bislang an den eklatanten Demokratiedefiziten in dem autoritär geführten Staat, in dem die Wahlen in schlechtester DDR-Tradition teils so krass manipuliert werden, dass die Präsidentenpartei alle Sitze im Parlament erhält. Andererseits tritt Aserbaidschan seit vielen Jahren beim Grand Prix an, und dort sieht es nicht viel besser aus. Selbige Erdölnation liegt im übrigen, wie alle Kaukasusstaaten, ebenfalls östlich des EBU-Meridians. Wikipedia zufolge werden zudem “etwa 5,4 Prozent der Landesfläche Kasachstans dem äußersten Osteuropa zugerechnet”.
Boyband-Pop können sie schon mal: der kasachische Türkvizyons-Beitrag 2013.
Und das sind immerhin 5,4% mehr Landesfläche als im Falle Australiens, das seit 2015 “auf Einladung” der EBU mitmacht. EscXtra zufolge trage sich die Genfer Organisation gerade mit dem Gedanken einer möglichen Regeländerung. Wie diese aussehen könnte, dazu hüllt man sich aber derzeit noch in Schweigen. Von den assoziierten Mitgliedern (auf die es hinauslaufen könnte) haben bislang Australien, China und Kasachstan bekundet, gerne dauerhaft mitsingen zu wollen. Der riesige Vielvölkerstaat kann dabei auf eine reiche kulturelle Tradition verweisen – und auf Wettbewerbserfahrung: bei der Türkvizyon ist Kasachstan von Anfang an dabei, und das mit stets fantastischen Beiträgen und großem Erfolg. 2014 gewann man die Chose sogar. Ich gebe zu, ich hätte das Land deswegen gerne dabei. Gleichzeitig lässt sich nicht von der Hand weisen, dass die Eurovision ihren Markenkern mit einer solchen Entscheidung immer weiter verwässert. Kann ich Australien im Hinblick auf seine Kulturgeschichte als ehemalige britische Sträflingskolonie (und aufgrund meiner persönlichen Wertschätzung für Kylie Minogue) problemlos als gefühlt zu Europa gehörend adoptieren, so will mir das im Falle Chinas überhaupt nicht gelingen. Und auch bei der USA, wo man die Show 2016 erstmals live – auf einem schwulen Spartenkanal – übertrug, gilt für mich: nur schauen, nicht anfassen. Wo aber will man die Grenze ziehen, und mit welcher Begründung? Oder sollten wir einfach mehr Song Contest wagen? Und bekommt man die Büchse der Pandora überhaupt wieder zu?
Gerüchten zufolge könnte sie 2017 für Kasachstan beim ESC starten: Zhanar Dugalova, die Türkvizyons-Gewinnerin von 2014. Doch, die will ich dabei haben!
Da Kasachstan geografisch zu einem größeren Teil in Europa liegt, als z.B. die Türkei, frage ich mich, mit welcher Begründung das Land nicht im Radius der EBU liegt, gleichzeitig das besetzte Palästina seit gefühlten Jahrhunderten mitmachen darf, und neuerdings auch Australien.
Wenn man extra Brötchen backt, dann doch in erster Linie für (teil-)europäische Staaten.
Um frühere, mitlerweiler bankrotte, Teilnehmer kümmert sich die EBU auch leider weniger.