Im festgefahrenen Streit zwischen der gastgebenden Ukraine und Russland um den Auftritt der Sängerin Julia Samoylova beim Eurovision Song Contest 2017 übt die Europäische Rundfunkunion (EBU) in Genf, Veranstalterin des jährlichen Musikfestivals, zunehmenden Druck auf die Politiker in Kiew aus. Sowohl der Vorsitzende der Eurovision Reference Group (dem zentralen Lenkungsorgan des Wettbewerbs), Dr. Frank-Dieter Freiling vom ZDF, als auch die EBU-Direktorin Ingrid Deltenre stellten in Zeitungsinterviews die wilde Entschlossenheit der Fernseh-Union klar, allen gemeldeten Teilnehmer/innen – also auch Julia – einen Auftritt in Kiew zu ermöglich. Die vom russischen Staatssender Perwy Kanal intern ausgewählte Repräsentantin wurde aufgrund eines Auftritts im Jahre 2015 auf der annektierten Krim vom ukrainischen Geheimdienst mit einem dreijährigen Einreiseverbot belegt, was ihre Teilnahme in Kiew faktisch unmöglich macht. Einen eigentlich recht cleveren Vermittlungsvorschlag des norwegischen Eurovisions-Supervisors Jan Ola Sand, den Konflikt technisch zu lösen und Julia extern in die Live-Sendung dazuzuschalten, lehnten beide Seiten bereits kategorisch ab. Während Dr. Freiling am vergangenen Sonntag im Berliner Tagesspiegel noch etwas konziliantere Töne anschlug, drohte Frau Deltenre gestern im schweizerischen Blick am Abend der Ukraine unverhohlen Sanktionen an, sollte das Land den Auftritt Samoylovas weiterhin verhindern.
ESC-Daddy Ola ist sehr enttäuscht und schickt die Streithähne bald auf die Stille Treppe
Dabei ist allen Beteiligten klar, dass der öffentlich-rechtlichen TV-Anstalt der Ukraine, UA:PBC (ehemals NTU), genau so wie dem russischen Perwy Kanal in dieser Sache die Hände gebunden sind. “Das Ganze (ist) von so hoher symbolischer Bedeutung, dass man davon ausgehen kann, dass die Sender vielleicht nicht ganz so unabhängig agieren, wie es möglicherweise in Westeuropa der Fall wäre,” konzedierte der deutsche Delegationsleiter Thomas Schreiber bereits vergangenen Freitag gegenüber der Deutschen Welle. ZDF-Mann Freiling, der seit 2009 der Reference Group vorsteht, erläuterte im Tagesspiegel ergänzend: Nur “Präsident oder Ministerpräsident könnten die Entscheidung der Sicherheitsapparate per Dekret außer Kraft setzen,” wobei es ebenfalls ein gangbarer Weg wäre, das Einreiseverbot lediglich vorübergehend bis zum 13. Mai 2017 auszusetzen, so dass Samoylova in Kiew auftreten könnte und danach für drei Jahre zu Hause bleiben muss. Freiling weiter: “Natürlich hat in dieser Frage die EBU ukrainische Gesetze zu beachten. Allerdings hatten wir von Beginn an sehr deutlich gemacht, dass wir erwarten, dass alle Teilnehmer, die für die Ausrichtung des Song Contests notwendig sind, auch mitwirken können.” Diesbezüglich verhandelt Frau Deltenre gerade mit dem ukrainischen Premierminister Wolodymyr Hrojsman und dem Präsidenten Petro Poroschenko. Wie es aussieht, bislang ohne greifbare Fortschritte. Mittlerweile scheinen die Nerven blank zu liegen, zumal die Zeit davonrennt: “Dieses Verhalten der Ukraine ist absolut inakzeptabel,” sagte Deltenre dem Blick. Nun erhöht man den Druck: für den Fall, dass keine Lösung zustande kommt, kündigte die EBU-Direktorin laut Blick Sanktionen an, die bis zum mehrjährigen Ausschluss der Ukraine vom Eurovision Song Contest reichen könnten.
Zu Gast bei Freunden: für Russland scheint das 2017 in Kiew nicht so ganz zu gelten
Ob eine solche Drohung die Verhandlungen erleichtert oder erschwert, wird sich wohl erst in den nächsten Tagen zeigen. Der etwas einseitige Druck auf die Ukraine ist zwar vor dem Hintergrund des halsstarrigen Festhaltens am Einreiseverbot für Samoylova verständlich, denn auf internationaler Ebene bleibt beim flüchtigen Betrachter vor allem hängen, dass hier aus niedrigen politischen Beweggründen eine schwerstbehinderte junge Frau gehindert wird, vor dem größten Publikum ihres Lebens zu singen. In welcher Form die Rollstuhlfahrerin die nationale Sicherheit der Ukraine bedrohen soll, bleibt deren Geheimnis. Andererseits zeigt auch die Ablehnung des Jan-Ola-Sand-Vorschlages zum virtuellen Eurovisionsauftritt per Live-Schaltung durch das russische Fernsehen, dass es hier nicht um die Sängerin, sondern um eine Strategie geht. Freiling im Tagesspiegel dazu: “Allerdings haben wir auch sehr wohl wahrgenommen, dass bereits vor der ukrainischen Entscheidung die russische Delegation an eigentlich verbindlichen Vorbesichtigungsterminen nicht teilgenommen und auch noch keine Unterkünfte reserviert hat, im Gegensatz zu allen anderen Delegationen”. Was erneut den Verdacht erhärtet, dass es Moskau von Anfang an nicht um eine Teilnahme Samoylovas ging, sondern lediglich darum, den Kriegsgegner Ukraine öffentlich vorzuführen. Ein Ziel, das erreicht ist, wenn die EBU das heurige Gastgeberland tatsächlich für die nächsten Jahre sperren sollte, zumal eine solche Sanktion den europafeindlichen, Moskau zugewandten Kräften im größten Flächenstaat des Kontinents weiteren Zulauf verschaffen dürfte.
Die Uhr tickt: viel Zeit ist nicht mehr, den gordischen Knoten zu zerschlagen
Es passt zu dem, was Ewan Spence auf ESC Insight über die Gerassimow-Doktrin schreibt, die hier offensichtlich zur Anwendung kommt: eine vom russischen Generalstabschef skizzierte Kriegsführungsstrategie, die auf dem “breit gestreuten Einsatz von Desinformationen, von politischen, ökonomischen, humanitären und anderen nichtmilitärischen Maßnahmen” beruht, wie Wikipedia eine entsprechende Rede Gerassimows zitiert. Dass Russland (wie wir uns erinnern, am letzten Tag der Einreichungsfrist) Samoylova in höchstwahrscheinlicher Kenntnis ihres Krim-Auftritts zu ihrer Repräsentantin ernannte, lässt kaum eine andere Schlussfolgerung zu, als dass es von vorne herein um eine Eskalation ging, zumal die Ukraine bereits im September 2016 ankündigte, für den Eurovision Song Contest keine Ausnahme von ihrer Linie der Einreiseverbote machen zu wollen. Diesbezüglich liegt die Versuchung nahe, der EBU, die hier zwischen die Fronten geraten ist und der nun langsam die Optionen ausgehen, vorzuwerfen, dass sie nicht schon damals eingeschritten ist, als noch genügend Zeit war, den Wettbewerb woanders hin zu verlegen. Fairerweise muss man aber sagen, dass solch eine Handlung zu diesem Zeitpunkt die Eurovisionssiegerin Ukraine öffentlich gedemütigt hätte und von Russland propagandistisch ausgeschlachtet worden wäre, also faktisch nicht ging. Dass man von Seiten der EBU weiter darauf dringt, in Kiew alle Länder dabei haben zu wollen, ist zwar löblich und richtig, angesichts der aktuellen Lage aber eher illusorisch. Und so richtig und notwendig es mir einerseits erscheint, Druck auf die Politiker der Ukraine auszuüben, um eine Teilnahme Russlands doch noch zu ermöglich, so kontraproduktiv erscheint es mir, einseitige Sanktionen anzudrohen, mit denen man Moskau zuarbeitet. “Ich bedaure zutiefst, dass der ESC zu politischen Machtspielen missbraucht wird,” so Ingrid Deltenre gegenüber dem Blick. Dann sollte man sich dafür aber auch nicht einspannen lassen.
Die Eurovision, sie ist nur ein Spiel, wussten schon 1973 die Bendik Singers
Und natürlich ist das Verhalten der Ukraine dumm: griffe man in Kiew den Vorschlag auf, das Einreiseverbot bis nach dem Contest auszusetzen, könnte das Land nach meinem Dafürhalten sein Gesicht wahren und menschliche wie politische Größe beweisen, ohne seinen nachvollziehbaren politischen Selbstverteidigungsanspruch in Sachen Krim zu verraten. Und der Ball läge wieder bei den Russen, die sich momentan dank der fleißigen Arbeit der EBU entspannt zurücklehnen und das Popcorn auspacken können. Blieben sie auch nach einem temporären Aussetzen des Banns der Veranstaltung fern, wie es zu vermuten steht, hätten sie sich international blamiert und ihre schäbige Strategie als solche für jedermann sichtbar enttarnt. Insofern hoffe ich natürlich inständig, dass Frau Deltenre doch noch Erfolg beschieden sei und sich in Kiew der Verstand durchsetzt. Sollte das noble Unterfangen aber scheitern, muss die EBU ihre Eurovisionsstatuten für die Zukunft anpassen und unmissverständlich hineinschreiben, dass jedes Land, das den Wettbewerb auszurichten gedenkt, die Teilnahme aller Nationen stets sicherstellen muss, selbst wenn diese die größten Schurken schicken. Für 2017 aber ist der Drops wohl leider gelutscht: schalten die Machthaber in Kiew weiterhin auf stur, kann Russland halt nicht teilnehmen. Was ich zwar wirklich zutiefst bedauern würde, für Julia Samaylova wie für den Eurovision Song Contest und für Europa. Was sich Moskau aber auch selbst zuzuschreiben hätte. Eine Bestrafung der Ukraine spräche den bisherigen Ansagen der EBU, man müsse “natürlich” nationale Gesetze achten, Hohn. Ich hielte sie persönlich für genau so inakzeptabel wie das Verhalten des Gastgeberlandes. Im Juliagate hat sich keine Seite mit Ruhm bekleckert: die Russen nicht, die Ukrainer nicht, die EBU nicht. Jetzt heißt es aus Fehlern lernen und es für die Zukunft besser machen. Am diesjährigen Desaster wird sich – wenn Frau Deltenre nicht noch eine Katja Ebstein pullt – wohl vermutlich nichts mehr ändern lassen.
Wunder gibt es immer – hoffen wir, dass sie bis Mai noch geschehn!
Ein sehr guter Artikel!
Russland hat es ganz schlau gemacht, man kann kaum anderer Meinung sein, als dass sie das ganze nur ins Rollen gebracht haben, um eine Eskalation bzw. Demütigung herbeizuführen. Das ist nun echt Kindergarten! Dass die EBU sich anmaßt Einfluss auf die Politik ausüben zu wollen halte ich fast für skandalös! Der ESC soll frei von Politik sein und dann begeben sie sich selbst auf dieses Terrain? Klar ist es löblich, dass sie jedem eine Teilnahme garantieren wollen, aber man sollte nicht vergessen, dass sie sowohl dies mit dem Gastgeberland klar absprechen, aber genauso muss jedem Teilnehmerland klar gemacht werden, dass sie Sorge zu tragen haben, dass ihre Künstler gegen keine Gesetze o.ä. verstoßen!
Was wäre, wenn ein in Deutschland gesuchter Straftäter die Vorentscheidung in einem Land gewinnt, aber wenn er nach Deutschland einreist dieser sofort festgenommen würde? Die Situation ist vergleichbar, der Straftäter hat gegen geltendes Recht in Deutschland verstoßen und ihm droht die Verhaftung (wenn Yulia in die Ukraine einreisen würde, würde sie nicht reingelassen oder wenn sie da ist würde sie wahrscheinlich auch festgenommen). Nach der Logik der EBU müsste sie also dafür Sorgen, dass das Strafrecht in Deutschland geändert wird, die Strafe fallen gelassen oder ausgesetzt oder der Straftäter begnadigt wird. Das wäre nun wirklich Schwachsinn!
Nochmal, die EBU sollte es so akzeptieren wie es ist, sie reitet sich nur noch mehr in das Dilemma. Ob Russland von dem Einreiseverbot wusste oder nicht ist egal, denn es hat Sorge dafür zu tragen, dass die Künstlerin eine weiße Weste hat, um es mal so zu bezeichnen. Dummheit oder Nichtwissen ist dann auch keine Entschuldigung. Dann ist es eben dumm gelaufen. Pech gehabt! Eine Nichtteilnahme Russlands wäre meiner Meinung nach die einzige Option.
1oo%ige Zustimmung zum vorhergehnden Kommentar.
Ich stimme Deinem Artikel und den Kommentaren ebenfalls zu. Die gute Frau Deltenre begibt sich da auf extrem glattes Eis. Hatte die EBU nicht gesagt, dass sie das im Gastgeberland geltende Gesetz achten will? Die Machthaber nun dazu zu zwingen, das Gesetz für Frau Samoylova außer Kraft zu setzen, ist der denkbar falsche Weg.
Ich frage mich, warum man nicht versucht, die Russen dazu zu bringen, die Künstlerin auszutauschen. DAS ist nämlich der aus meiner Sicht einzig gangbare Weg. Der Schaden ist aber so oder so da.
Bisher hat die EBU in der Sache nicht allzu viel falsch gemacht, aber wenn man jetzt versucht, die Ukraine dazu zu zwingen, Samoylova ins Land zu lassen, wird der Schaden immens. Diese Entscheidung kann die ukrainische Regierung nur allein treffen – FREIWILLIG, wohlgemerkt.
Und ich bleibe bei meiner Forderung, dass die EBU sich endlich mal einen verbindlichen Wertekodex geben muss. Sonst werden solche Geschichten nämlich immer wieder kommen, genau so wie das, was zwei gewisse Kaukasusstaaten schon seit Jahren aufführen.
Ein Gestz hat neben der juristischen Seite auch eine moralische Seite.
Schwarze Listen und Einreiseverbote wenn man den falschen Grenzübergang benutzt bestrafen doch nur die Menschen auf der Krim, in der Ukraine und in Russland gleichermaßen die noch Freunde/Familie oder berufliche Kontakte zur jeweils anderen Seite haben.
Sie können auch die berufliche Existenz des Künstlers bedrohen.
Sie erinnern mich auch fatal an die damaligen Auftrittsverbote westdeutscher Künstler in der DDR!
Die Motive für Russlands Auswahl interessieren mich weniger, es ist mir auch zuviel Kaffeesatz-Leserei dabei.
Warum sollten sie auch über hundert Künstler in vorauseilendem Gehorsam vom ESC ausschließen nur weil sie der Ukraine nicht genehm sind und auf einer schwarzen Liste landen??
Den Schaden hat in erster Linie der ESC wenn er sich den Ausschluß eines Künstlers aus niederen politischen Motiven des Veranstalterlandes folgenlos gefallen lässt.
Ich hoffe sehr das sich die anderen Künstler in Kiev beim ESC mit Julia Samoylova in irgend einer Form solidarisch zeigen werden falls ihr der Auftritt tatsächlich verweigert wird.
„Natürlich hat in dieser Frage die EBU ukrainische Gesetze zu beachten. Aber, Bitteschön, für die EBU dürfte es nicht nur, es MUSS sogar Ausnahmen geben. Was FIFA und IOC mit ihren selbstherrlichen Bestimmungen für die Gastgeberländer veranstaltet, sollte uns doch billig sein!“ – so wird aus der Aussage ein Schuh.
Geht’s noch? Natürlich kann man dieses ukrainische Gesetz kritisieren, aber es ist nun mal da. Und schon lange bekannt. Darauf konnte sich jedes Teilnehmerland einstellen. Die russischen Verantwortlichen – die Schuldigen, weil Verursacher des Konflikts – kochen ihr Süppchen ganz nach persönlichem Gusto und ohne Rücksicht auf Verluste.
Noch keine Hotelzimmer gebucht? Dann sollen sie halt doch kommen und auf dem Campingplatz zelten. Das wäre dann noch das Hochwertigste am kompletten Auftritt der russischen Delegation.
Heute ist der gesamte Brief von Frau Ingrid Deltenre geleakt.
https://oikotimes.com/2017/03/31/breaking-news-several-countries-to-withdraw-if-yulia-not-allowed-to-participate/
Es überlegen sich wohl bereits mehrere Delegationen den diesjährigen ESC zu boykottieren.
Das ist zwar nicht die Art von Solidarität die ich mir wünschen würde aber bringt die Verantwortlichen in der Ukraine vielleicht eher an den Verhandlungstisch…
Außerdem droht der Ukraine der Ausschluß von zukünftigen ESC-Veranstaltungen
to be continued …
Frau Deltenre scheint wirklich einen ander Waffel zu haben…oder ist die Dame so blöd das Schauspiel nicht begreifen. Es war bereits 2016 bekannt, dass die Ukraine keine Künstler einreisen lässt, die gegen das ukrainische Gesetz verstossen haben. Was macht Russland? Anstatt sich vornehm zurück zu ziehen führt man die Ukraine vor…alles andere wäre ja ein Schuldeingeständnis von Russland. Russland wusste genau, wen sie da nomminieren und welche Probleme das mit sich bringt (schließlich kennt Russland die urkainischen Gestze). Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen wurde eine behinderte Sängerin im Rollstuhl nomminiert (von dem besch…Lied wollen wir gar nicht reden) – und so die Ukraine als den “Bösen” dastehen zu lassen, wenn die Künstlerin nicht einreisen darf. Die Russen wollen doch gar nicht teilnehmen, würden sich aber eher die Zunge abbeissen dies zuzugeben. Warum sind von der Delegation noch keine Hotelzimmer gebucht? Alles reine politische Taktik. Es sollte eher Sanktionen gegen Russland geben (wirtschaftliche gibt es ja schon, warum nicht auch beim ESC). Das Ganze ist ein Armutszeugnis und wirft ein schlechtes Licht auf den Gastgeber (ob letztes Jahr verdienst gewonenn oder nicht). Ob ich den ESC dieses Jahr überhaupt schaue, weiß ich noch nicht; mir ist die Lust vergangen.…und das, obwohl diese Veranstaltung seit 1972 regelmäßig schaue.…
@ESC-Fan
Das ist SO nicht richtig. Es wird beim russischen beitrag nur sehr genau von der Ukraine drauf geachtet das dieses ‘gesetz’ eingehalten wird. Es geht also eher um eine demostration als die durchsetzung eines dummen gesetzes. Änlich wie die kaffeesatzleesere um die nichtgebuchten russischen zimmer könnte man nach der ablehnung des virtuellen auftritts auch durch die Ukraine aufgrund windiger begründungen auch davon ausgehen das ein anderer russischenr beitrag ebenfalls sanktioniert würde.
Nur steht eine sanktionierung maximal der EBU zu und eben nicht einem einzelne mitgliedsstaat.
Vorgestern trat z.B. die russische comedytruppe ‘Comedy Women’ in Kiew auf. Die sind bekanntermassen auch bereits mehrmals auf der Krim aufgetreten, was aus ihrem instagramaccount hervorgeht. Das die damen da über land angereist wären und so dem gesetz genüge zu tun kann man ins reich der fabel verweisen.
https://www.concert.ua/eventpage/comedy-woman
vorgestern: https://www.instagram.com/p/BSRmB6xDW5C/?taken-by=kravacomedy&hl=de
Jalta 7.6.16: https://www.instagram.com/p/BHku99rgjIa/?taken-by=kravacomedy&hl=de
Hier schaut man offenbar im alltäglichen leben auch mal weg, da das gesetz selber eine schande für europäische werte ist. Beim ESC wird dadagen auch von der Ukraine die trumpfkarte gegen den gegner gezogen und auf die exekution des gesetzes gedrängt.
Natürlich ist die auswahl russlands politisch, aber eben genauso wie der versuch der Ukraine den russen vorzuschreiben wenn sie scicken dürfen, und das bereits im sommer 2016. Beides ist genauso verwerflich.
Wenn man also von konsequenzen sprict muss man beide bedenken.
Übrgens geht ein austausch des russischen beitrag nach dem regelwerk des ESC nicht da der beitrag gegen keine der regeln verstösst.